info@krematorium-vilshofen.de08541 96838308541 968390Montag bis Freitag von 8.00 Uhr - 16.30 Uhr

Feuerbestattung

Benötigte Unterlagen:

  • Todesbescheinigung (mit Siegel)
  • Sterbeurkunde
  • Bei natürlichem Tod:
    Polizeiliche Freigabe (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  • Bei ungeklärtem oder nicht natürlichem Tod:
    Freigabe der Staatsanwaltschaft
  • Willenserklärung die vom Verstorbenen zu Lebzeiten getroffen wurde oder
  • Willenserklärung des nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten
  • Urnenaufnahmebescheinigung der Friedhofsverwaltung, wo die Beisetzung stattfindet
  • Sargkennzeichnung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, denn bei der Anlieferung des Sarges durch den Bestatter werden der Name, sowie die Geburts- und Sterbedaten des Verstorbenen in einem Einlieferungsverzeichnis festgehalten. Gleichzeitig wird dem Verstorbenen eine nur einmal existierende Nummer vom Krematoriumspersonal zugeteilt. Der Sarg wird mit den Daten, der laufenden Nummer und dem Identifikationsstein versehen. Diese Einäscherungsnummer begleitet den Verstorbenen bis in die Urne.

Ja, vor der eigentlichen Kremierung werden die Daten des Verstorbenen mit den Angaben in den Papieren verglichen. Zusätzlich wird dem Sarg ein feuer- und hitzebeständiger Stein beigelegt, auf dem die laufende Identifikationsnummer, sowie die Bezeichnung des Krematoriums eingeprägt ist. Nach jedem Verbrennungsvorgang wird die Asche inkl. dem Stein aus der Ofenkammer entnommen und in eine Aschekapsel gefüllt. Nachdem die Kapsel verschlossen ist, wird noch eine nicht entfernbare Beschriftung angebracht. Die Beschriftung besteht aus der Einäscherungsnummer und den gesamten Daten des Verstorbenen.

Der mit Schamottsteinen ausgemauerte Ofen wird auf eine vorgeschriebene Mindesttemperatur von 850°C gebracht. Erst jetzt kann der Sarg mit dem Verstorbenen dem Feuer übergeben werden. Bei diesen Temperaturen entzündet sich der eingefahrene Sarg sofort von selbst. Die Verbrennung wird ab jetzt durch kontrollierte Luftzufuhr geregelt. Nach ca. 60-90 Minuten ist der Einäscherungsvorgang beendet. Die sterblichen Überreste werden dann vollständig aus der Ofenkammer geräumt und mit dem hitzebeständigen Schamottstein in die Aschekapsel verfüllt.

Ja. Feuerbestattungsanlagen unterliegen der 27. Bundesimissionsschutzverordnung. Die in Vilshofen an der Donau installierte Filtertechnik gewährleistet in höchstem Maße, durch automatische, kontinuierliche Messungen die Einhaltung bzw. Unterschreitung der Grenzwerte um ein Vielfaches.

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